Provisionsübersicht & Mengenprämien
Für alle Buchungen über das OpenHotelGuide-Hotelbewertungsmodul (durch OpenHotelGuide angebotene TIBET-Verlinkung) gilt die Produktgruppe "Standard" (Pauschalreisen, Charter etc.).
Grund-Provision auf alle Buchungen in der Produktgruppe Standard: 
4% vom erzielten Brutto-Reiseumsatz.


Für Top-Partner bieten wir eine Mengenstaffel mit Zusatz- bzw. Mengenprämien auf den über das OpenHotelguide.net Touristik-Partnerprogramm erzielten Umsatz!

Die Umsatzstaffel:
ab mtl. Umsatz bis mtl. Umsatz Zusatz-
Prämie:

Gesamt-
Prämie

entspricht ca. 
Buchungen pro Monat
0,- Euro 2.499,- Euro ./. 4,00% 1-2
2.500,- Euro 4.999,- Euro 0,25% 4,25% 2-5
5.000,- Euro 9.999,- Euro 0,50% 4,50% 5-10
10.000,- Euro 14.999,- Euro 0,75% 4,75% 10-15
15.000,- Euro 24.999,- Euro 1,00% 5,00% 15-25
25.000,- Euro 49.999,- Euro 1,50% 5,50% 25-50
50.000,- Euro 74.999,- Euro 2,00% 6,00% 50-75
75.000,- Euro 99.999,- Euro 2,50% 6,50% 75-100
100.000,- Euro   3,00% 7,00% ab ca. 100

Die Mengenprämie wird für jeden Abrechnungsmonat neu berechnet und am Abrechnungstag als zusätzliche Gutschrift dem Partner-Konto gutgeschrieben.

 

Partner-AGB/Teilnahmebedingungen
Die rechtliche Grundlage zur Teilnahme am OpenHotelGuide Touristik-Partnerprogramm bildet die folgende Partner-Vereinbarung, die zwischen dem Partner und dem Programmbetreiber durch den Einsatz der angebotenen Buchungslinks vom Partner anerkannt werden:

1.) Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die gewerbliche Schaltung von elektronischen Anzeigen auf der Webseite des Partners mit dem Ziel, eine zum gegenseitigen Nutzen geschlossene Werbekooperation zu gründen.
Der Programmbetreiber stellt dem Partner eine Auswahl von Materialien (Logos, Banner, Grafiken, Texte, Links) sowie eine ausführliche Anleitung zur Einbindung des Programms in die Website des Partners zur Verfügung.
Mit dem Abschluss dieses Vertrages, wird dem Partner eine Partnerkennung zugeteilt. Mit Hilfe der über das Partnerprogramm zugeteilten Link-Codes, werden die Kunden registriert, die über die Webseite des Partners geworben werden.
Der Partner erhält einen erfolgsabhängigen Werbekostenzuschuss von tatsächlich getätigten und vereinnahmten Umsätzen durch Reisebuchungen, die aufgrund eines direkt geschalteten Links zur Programmbetreiber-Website zustande kommen. 

2) Zustandekommen des Vertrages

Der Programmbetreiber stellt ein Online-Antragsformular zur Verfügung. Nach Übersendung des ausgefüllten Formulars wird der Antrag geprüft und im Falle der Annahme wird diese dem Partner gegenüber schriftlich bestätigt. Voraussetzung für die Annahme ist, dass der Partner voll geschäftsfähig ist. Der Partner ist bei einer planmäßigen, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegten selbstständigen Tätigkeit selbst dafür verantwortlich, ggf. eine Gewerbeanmeldung einzuholen und die steuerlichen Rahmenbedingungen zu beachten.

3) Lizenzen

Mit dem Zustandekommen des Vertrages erwirbt der Partner ein nicht übertragbares, jederzeit kündbares Recht, die auf der Programmbetreiber- Website zur Verfügung gestellten Materialien zum Zwecke der Werbung durch die Herstellung von Links zur Programmbetreiber-Website zu verwenden. Dieses Recht umfasst nicht die Berechtigung, das überlassene Material zu verändern, anderweitig zu bearbeiten, für andere Zwecke einzusetzen, zu vermieten oder zu veräußern, es sei denn, der Programmbetreiber erteilt hierzu vorher eine schriftliche Genehmigung.

Das Urheberrecht für die Gestaltung der im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittel, sowie auch für alle anderen auf der Programmbetreiber Website zugänglich gemachten Informationen, liegt beim Herausgeber der Programmbetreiber-Website.

Diese Lizenz erlischt mit der Kündigung des Vertrages.
Eine Änderung der URL-Adresse der Website des Partners ist keine Änderung des Vertrages und lässt seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag unberührt.

4) Aufbau und Pflege der Partner - Website
Der Partner bindet die im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Materialien seiner Wahl in seine Website ein und stellt dadurch eine Verbindung zur Programmbetreibe- Website her. Mit Hilfe der zugeteilten Link-Codes identifiziert das Programmbetreiber-Registriersystem Kunden, die über die Website des Partners gewonnen werden. Die Links können auf verschiedene, abgestimmte Bereiche (z.B. Buchungsmodule) verweisen.
Änderungen an den Links dürfen nur mit Zustimmung des Programmbetreibers erfolgen. Der Programmbetreiber behält sich das Recht vor, die Links jederzeit zu modifizieren.
Die Erstellung von ergänzenden Werbematerialien, die sich auf den Programmbetreiber oder dessen eingetragene Marken oder Handelsmarken beziehen, hat im Einvernehmen mit dem Programmbetreiber zu erfolgen. Sie dürfen erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung eingesetzt werden. 

5) Berechnung der Partnervergütung
Der Partner erhält eine für über seine Website zwischen Kunden und Programmbetreiber zustande gekommenen Geschäfte eine Vergütung, der sich aus der Netto-Rechnungssumme - ohne Mehrwertsteuer, Versand, Verpackungs- und Versicherungskosten, etc. unter Berücksichtigung von Stornierungen/Retouren errechnet.

Die Höhe der Vergütung richtet sich immer nach der tatsächlich vom Veranstalter gegenüber dem Reisebuchenden in Rechnung gestellten und vereinnahmten Summe. Grundlage für die Vergütung ist die veröffentlichte Provisionstabelle.

Der Partner darf über seine Partnerkennung keine Reisen für sich selbst buchen, da der Reisepreis ausschließlich vom Reiseveranstalter festgelegt wird (Preisbindung) und dem Reisenden vom Reisebüro kein davon abweichender Rabatt – auch nicht in Form einer Partnervergütung – gewährt werden darf.

Die Vergütung wird zur Monatsmitte für angetretene Reisen des Vormonates (Reisedatum) abgerechnet und per Überweisung (Deutschland) oder Verrechnungsscheck (Ausland) ausgezahlt. Ein Mindestbetrag zur Auszahlung besteht nicht.

Der Partner erhält mit seiner ID und dem Passwort Zugriff auf seine persönlichen Online-Statistiken, so dass er sich über den jeweils aktuellen Stand seines Umsatzes sowie der darauf angefallenen Vergütung informieren kann.

Soweit ein Laistungsträger (Reiseveranstalter, Fluggesellschaft) die Provision für die vermittelte Reisebuchungen nicht an den Programmbetreiber auszahlt (z.B. Insolvenz) oder Aufträge nicht zur Ausführung kommen oder rückabgewickelt werden (Stornos), ohne das dies vom Programmbetreiber zu vertreten ist, entfällt die Vergütung.
Ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten bei weiterer Werbetätigkeit des Partners ist ausgeschlossen.

Der Partner ist für die Versteuerung der Einkünfte aus diesem Vertrag selbst verantwortlich.

6 ) Pflichten des Programmbetreibers
Der Programmbetreiber stellt dem Partner alle zur ordnungsgemäßen Einrichtung von Links erforderlichen Informationen zur Verfügung. Maßgebend hierfür ist die vom Programmbetreiber entwickelte Anleitung.
Der Programmbetreiber bzw. das von Ihm beauftragte Callcenter verwaltet die über die Partner-Links durchgeführten Bestellungen, erfasst das Volumen und die Summe der über die Partner-Links zustande gekommenen Verkäufe, stellt dem Partner eine Verkaufsstatistik zur Verfügung, erledigt den Versand, die Zahlungs- und Retourenabwicklung und alle damit in Zusammenhang stehenden Kundendienstleistungen.

7) Pflichten des Partners
Die Verantwortung für die korrekte technische Einbindung der Links liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Partners. Er sollte daher nur Links verwenden, die im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellt werden, andernfalls kann keine Gewährleistung für die korrekte Registrierung und Abrechnung der Verkäufe übernommen werden.

Der Partner ist verantwortlich für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege, sowie für die Richtigkeit und Korrektheit der Inhalte, die auf seiner Website erscheinen. Die Verantwortlichkeit bezieht sich auch auf den technischen Betrieb der Website, insbesondere der Links zur Website des Programmbetreibers sowie der Sicherstellung, dass die Inhalte der Website nicht Rechte Dritter verletzen oder in anderer Weise gegen Gesetze verstoßen.
Der Partner gewährleistet insbesondere dass keine Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende oder beleidigende oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter auf seiner Website erscheinen, dass der Inhalt seiner Website keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Patent-, Urheber-, Marken- oder andere gewerbliche Schutzrechte sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte; keine Spam-E-Mails (d.h. E-Mails an Personen, die nicht ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Erhalt der E-Mails erklärt haben) zu versenden. 

Der Partner darf seine Website nicht in einer Weise gestalten, die eine Verwechselungsgefahr mit der Website des Programmbetreibers hervorruft, oder den Eindruck erweckt, dass die Website des Partners ganz oder zum Teil die Website des Programmbetreibers ist. Der Partner darf den Programmbetreiber nicht im Impressum seiner Website aufführen.

Der Partner ist nicht berechtigt, Angebote im Namen des Programmbetreiber zu erstellen, anzunehmen oder den Programmbetreiber zu vertreten. Außerdem ist es untersagt, Angaben gegenüber Dritten zu machen, die den Eindruck einer Vertretungsbefugnis erwecken. Bei Verletzungen dieser Pflichten ist der Partner zum vollen Schadensersatz gegenüber dem Programmbetreiber verpflichtetet.
Verletzt der Partner diese Verpflichtungen und entstehen dadurch möglicherweise Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Programmbetreiber, so ist der Partner verpflichtet, den Programmbetreiber von diesen Ansprüchen freizustellen. Dies gilt auch für die Kosten, die zur Abwehr solcher Ansprüche entstehen.
Ebenso wird im Fall des Verstoßes gegen einen dieser Punkte die sofortige Auflösung des Vertrages und die Löschung des Accounts durchgeführt.

8) Ende des Vertrages
Der Vertrag kann jeder Zeit ohne Angabe von Gründen von beiden Parteien gekündigt werden.

Der Partner ist in diesem Falle verpflichtet, alle Banner und Buttons zu löschen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht ihm nicht zu.

Der Programmbetreiber ist verpflichtet, die bis dahin noch angefallenen Vergütungen aus Verkäufen abzurechnen und auszuzahlen, es sei denn, dem Programmbetreiber stehen Schadensersatzansprüche gegen den Partner zu.

9) Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Leipzig vereinbart.

10) Vertragsänderungen
Der Programmbetreiber behält sich vor, Regelungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung jederzeit zu ändern. Der Partner wird per E-Mail vorab über die Änderungen informiert. Erfolgt keine Kündigung des Vertrages innerhalb einer Woche ab Zugang der E-Mail, gilt die Änderung als angenommen.

11 ) Vertraulichkeit
Alle Informationen, insbesondere geschäftliche und finanzielle, Kunden und Käuferlisten, sowie Preis- und Verkaufsinformationen sind vertraulich zu behandeln. Diese dürfen weder direkt oder indirekt für eigene wirtschaftliche oder für andere Zwecke verwendet werden. Die Parteien können hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.

Dies gilt nicht für solche Informationen die allgemein bekannt oder über allgemein zugängliche Quellen, die aber nicht die Quellen der jeweiligen Vertragspartei sind, erfahrbar sind. Jede Partei ist berechtigt, solche Informationen weiterzugeben, wenn eine gerichtliche Anordnung besteht, die Weitergabe an solche Personen erfolgt, die einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe besteht.

E-Mail Adressen sowie sämtliche Partner-Benutzerdaten dürfen nur für interne Zwecke des Programmbetreibers benutzt werden.

12) Gewährleistung und Haftung
Der Programmbetreiber gewährleistet, dass seine Website im Rahmen der aktuellen technischen Möglichkeiten betrieben wird und die Registrierung und Abrechnung der Umsätze korrekt erfolgt. 

Für weitergehende Ansprüche wird keine Gewährleistung übernommen.

Im übrigen wird die Haftung der rechtsgeschäftlichen Vertreter, der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Programmbetreibers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle vertraglicher Schadensersatzverpflichtung des Programmbetreibers wird die Haftung für Vermögensschäden auf den zum Zeitpunkt des Vertragschlusses voraussehbaren typischen Schaden und maximal auf die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Werbeeinnahmen des letzten Monats begrenzt. Wird der Vertrag vor dieser Zeit beendet, ist für die Berechnung des Schadens die kürzere Laufzeit maßgebend.

13) Teilnichtigkeit
Ist eine der vertraglichen Regelungen unwirksam, so werden sich beide Parteien bemühen, eine Regelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen des Vertrages bleiben hiervon unberührt.

Stand: 09.07.2004

Buchungsabwicklung/Callcenter:
Lastminute-Express Kundenservice
G.-Schumann-Str. 176
04159 Leipzig
Tel.: 0800-767 767 0
Fax: 0800-320 300 0
email: ohg-partner@lastminute-express.de

rechtlich & technisch verantwortlicher Programmbetreiber 
für das OpenHotelGuide Touristik-Partnerprogramm:
activate communication systems
Inh. Markus Hartwig
Gottlass-Str. 6
04159 Leipzig
email: info@activate.de